Leistungen
Alle Leistungen werden auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt, damit Sie auch weiterhin sagen können:
„Zuhause ist es am schönsten“
Grundpflege (SGB XI)
Im Rahmen der Grundpflege helfen wir bei Körperpflege, Ernährung und Mobilisation
Wir unterstützen mit der Grundpflege unsere Patienten bei allen regelmäßigen Pflegemaßnahmen, die dazu beitragen, den Alltag zu bewältigen und so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Je nach Bedarf versorgen wir unsere Patienten auch mehrmals täglich. Natürlich pflegen und betreuen wir Sie auch an Wochenenden und Feiertagen.
Welche Leistungen gehören zur Grundpflege?
Körperpflege
- Waschen (Körper, Gesicht, Haare)
- Rasur, Nagelpflege, Hautpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Mund-/ Zahn- und Prothesenpflege
- Unterstützung beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung, Stomaversorgung, Pflege des Dauerkatheters
Ernährung
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder Vorbereitung von Sondennahrung
Mobilität
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Gehübungen, Hilfe beim Treppensteigen, Spaziergänge
- Hilfe/ Anleitung bei Nutzung von Gehhilfen
Behandlungspflege (SGB V)
Nicht nur als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad (früher als Pflegestufe bezeichnet), auch nach Krankheit oder Unfall übernehmen wir die medizinische Fachpflege bei Ihnen zu Hause. Unsere Pflegekräfte sorgen in enger Abstimmung mit dem Arzt für die Weiterversorgung in gewohnter Umgebung.
Wobei kann die medizinische Pflege (Behandlungspflege) helfen?
Die Behandlungspflege soll eine Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen eine Verschlimmerung zu verhindern. Sie kann dauerhaft oder vorübergehend verordnet werden, zum Beispiel um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden.
Unsere Pflegefachkräfte übernehmen nach ärztlicher Anweisung beispielsweise
- Wundversorgung
- Kompressionstherapie (Anlegen von Verbänden oder Anziehen von Stützstrümpfen)
- Gabe von Insulinspritzen bei Diabetes-Patienten
- Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
- und vieles mehr.
Damit wir diese Leistungen erbringen können, benötigen Sie eine aktuelle Verordnung vom Arzt!
Wer trägt die Kosten der Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung. Die Kosten trägt die Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel 10% der Kosten/Tag (höchstens 28 Tage im Jahr), sowie maximal 10 €/Verordnung zuzahlen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wir helfen bei alltäglichen Hausarbeiten wie:
- Einkuäfe & Besorgungen
- Reinigungen der Wohnung
- Wäsche waschen und vieles mehr
Verhinderungspflege
Wenn die Sie versorgende Person durch Krankheit, Urlaub oder anderes verhindert ist, können wir einspringen.
Wichtig ! Sie können mit der bisherigen Pflegestufe 0 und dem jetzigen Pflegegrad 2 von uns eine Häusliche Pflege erwarten , falls Ihre Pflegeperson sich nicht um Sie kümmern kann.
Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI
Versicherte, die sich für den Bezug von Pflegegeld entschieden haben, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig durch einen zugelassenen Pflegedienst ihrer Wahl im häuslichen Umfeld beraten zu lassen. Bei Pflegegrade II und III einmal pro Halbjahr, bei Pflegegrade IV und V einmal im Quartal.
Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Pflegekasse die Auszahlung des Pflegegeldes aussetzen oder das Pflegegeld kürzen.
Wir führen solche Beratungseinsätze durch – diese werden von der Pflegekasse bezahlt, dem Versicherten entstehen hierfür keine Kosten.
Rufen Sie uns bei Bedarf einfach an und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit uns. Oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
Entlastungsleistungen gem. §45 b SGB XI
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € Euro monatlich. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können von uns sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Organistation des Pflegealltags.
Rezepte & Verordnungen
Wir übernehmen die telefonische Anforderung, Bestellung und Abholung von Rezepten und Verordnungen bei Ihrem Arzt und reichen diese bei Apotheke oder Sanitätshaus ein. Um die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse kümmern wir uns.